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Berthold Busch / Jürgen Matthes IW-Analyse Nr. 104 20. August 2015 Regeln für Staatsinsolvenzen im Euroraum

Die Europäische Union, der Euroraum und ihre jeweiligen Mitgliedstaaten haben vielfältige Anstrengungen unternommen, um die Folgen für die von der Euro-Schuldenkrise am meisten betroffenen Staaten abzumildern.

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Regeln für Staatsinsolvenzen im Euroraum
Berthold Busch / Jürgen Matthes IW-Analyse Nr. 104 20. August 2015

Regeln für Staatsinsolvenzen im Euroraum

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Europäische Union, der Euroraum und ihre jeweiligen Mitgliedstaaten haben vielfältige Anstrengungen unternommen, um die Folgen für die von der Euro-Schuldenkrise am meisten betroffenen Staaten abzumildern.

Umfangreiche finanzielle Rettungsmaßnahmen wurden ergriffen, teilweise mit Unterstützung des Internationalen Währungsfonds. Die Hilfen erfolgten zunächst bilateral im Fall von Griechenland, später durch die neu eingerichtete Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und den neu gegründeten Europäischen Stabilitätsmechanismus, den ESM.

Zusätzlich haben die EU-Staaten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um das Regelwerk für die Europäische Währungsunion (EWU) zu verbessern und zu ergänzen. Zur besseren fiskalischen Konsolidierung und für mehr Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt verschärft, wenngleich dies zu einem sehr komplexen Regelwerk geführt hat. Die wirtschaftspolitische Koordinierung wurde durch eine makroökonomische Überwachung und durch das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht verbessert. Das Regelwerk für die Finanzmärkte und den Bankensektor wurde im Zuge der Bankenunion reformiert. Die Bankenaufsicht wurde entnationalisiert und es wurden gemeinsame Regeln für die Abwicklung von Banken und ein einheitlicher Abwicklungsfonds geschaffen. Die Einlagensicherung wurde harmonisiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat überdies mit geldpolitischen, teils unkonventionellen Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung und Überwindung der Krise im Euroraum geleistet und leistet ihn noch.

Der neuen Architektur des Euroraums fehlt jedoch noch eine Regelung, wie in der Währungsunion mit Ländern umgegangen werden soll, die trotz dieser Maßnahmen keine dauerhaft solide Finanzpolitik betreiben wollen oder können und denen es nicht gelingt, ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen oder hinreichend zu verbessern. In den die Währungsunion konstituierenden Regeln ist die Möglichkeit eines Staatsbankrotts ebenso wenig vorgesehen wie ein Ausscheiden eines Landes aus dem Euroraum.

Die Studie wägt die Vor- und Nachteile eines geordneten Staatsinsolvenzverfahrens ab, erarbeitet auf deren Basis Anforderungen an ein Staatsinsolvenzverfahren und unterbreitet konkrete Vorschläge für dessen Gestaltung. Dabei werden die ersten Schritte mit einbezogen, die mit der Schaffung des ESM gemacht wurden.

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Berthold Busch / Jürgen Matthes IW-Analyse Nr. 104 20. August 2015

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